Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)
Gruppen-Sprachunterricht per Videokonferenz für 2–4 Personen bei der Ordcap Sprachschule (Version: 06/2024)
1. Inhaber/Kontakt:
Catharina Capteyn, M. A. | Meller Str. 287 | 49084 Osnabrück | Deutschland | (+49) (0) 160 – 85 58 0 88 | post@ordcap.de | http://www.ordcap.de | USt-ID: DE304120432
2. Geltungsbereich:
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, welche zwischen der Ordcap Sprachschule, im Folgenden Ordcap genannt, vertreten durch Catharina Capteyn, und einem Kunden bzw. Teilnehmer, im Folgenden Kunde oder TN, geschlossen werden und welche Leistungen über Gruppen-Sprachunterricht gemäß http://www.ordcap.de inkl. der entsprechenden Unterseiten umfassen. Der Unterricht wird von einem/einer qualifizierten Dozenten/Dozentin, im Folgenden Lehrer genannt, durchgeführt.
3. Anmeldung und Vertragsschluss:
Eine verbindliche Anmeldung zu einem Sprachkurs ist erfolgt, sobald der Kunde die von Ordcap u. a. auf http://www.ordcap.de und den entsprechenden Unterseiten dargestellte Leistung (Sprachunterricht) bestellt, indem er schriftlich per Online-Anmeldeformular seine Teilnahme bestätigt. Auf diese Weise kommt der Vertrag zustande. Mit Abschicken des Anmeldeformulars akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB und ist zahlungspflichtig für den von ihm bestellten Kursplatz, sobald der Kurs mit der ausgeschriebenen Teilnehmerzahl zustande kommt.
Bei bereits voll belegten Sprachkursen kann eine Warteliste für ein Nachrückverfahren im Falle eines Widerrufs eines anderen TN (s. 10 Widerruf und vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses) erstellt werden.
Die Rechnung über die fällige Kursgebühr wird dem Kunden erst bei Zustandekommen des Kurses gestellt und muss vor Beginn des Unterrichts beglichen sein.
Der Vertragsschluss erfolgt nur zwischen dem Kunden und Ordcap, nicht zwischen dem Kunden und seinem Lehrer. Die Durchführung von Unterricht ist ohne Vertragsschluss nicht zulässig.
4. Zahlungsbedingungen:
Die Kosten für den Unterricht richten sich nach den zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisangaben unter http://www.ordcap.de bzw. den entsprechenden Unterseiten. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise. Als Bildungsinstitution ist Ordcap gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Der Lehrer erhält ein Honorar von Ordcap. Der Kunde verpflichtet sich, keine direkten Honorarzahlungen an den Lehrer zu leisten.
Am Tag vor der ersten Unterrichtseinheit (im Folgenden UE) muss der Rechnungsbetrag vollständig auf dem Konto von Ordcap eingegangen sein. Eventuell anfallende Buchungs-, Überweisungs- oder Umrechnungskosten, wie z. B. Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland, sind vom Kunden zu tragen.
Bei Zahlungsverzug ist Ordcap berechtigt, entsprechende Mahngebühren in Rechnung zu stellen und überfällige Zahlungsforderungen an ein Inkassobüro abzutreten. Die dafür entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
5. Leistungen und Leistungsbedingungen:
Durch die bloße Anmeldung besteht von keiner Seite Anspruch auf die Durchführung eines Kurses.
Ein Kurs kommt zustande, wenn sich vor Beginn des Kurses drei bzw. vier TN auf die unter 3. Anmeldung und Vertragsschluss genannte Weise angemeldet haben. Auf Anfrage kann der Kurs auch mit nur zwei Anmeldungen stattfinden.
Es sind ausschließlich angemeldete TN zur Teilnahme am Unterricht berechtigt, keine weiteren Zuhörer.
Der Kurs findet zu den im Kursprogramm angegebenen Bedingungen nur dann tatsächlich statt, wenn zum Unterrichtsbeginn alle TN die Kursgebühr überwiesen haben.
Der Kunde stimmt der Weitergabe der nötigen Kontaktdaten an den Lehrer zu, damit er spätestens zum Unterrichtszeitpunkt von diesem kontaktiert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich überdies, während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses für den Lehrer zuverlässig per E-Mail erreichbar zu sein.
Der Sprachunterricht findet zu den im Kursprogramm festgelegten Zeitpunkten statt. Erscheint ein TN zu spät zum Unterricht, entfällt die entsprechende Unterrichtszeit für ihn ersatzlos. Erscheint der Lehrer zu spät zum Unterricht, haben die TN Anspruch auf ein Nachholen der versäumten Zeit.
TN und Lehrer treten per Webcam und Mikrofon über eine Online-Videokonferenz in Kontakt. Individuelle Absprachen zu bevorzugter Software können getroffen werden. Der Kunde ist verantwortlich für Beschaffung und Instandhaltung seiner eigenen Soft- und Hardware. Der Kunde trägt seine Internet- und eventuell anfallende Telefonkosten selbst.
Kann sich ein TN wegen eigener Software-/Hardware- oder Verbindungsprobleme nicht zuschalten, entfällt für ihn die UE ersatzlos.
6. Unterricht:
Der Lehrer konzipiert einen geeigneten Unterricht, dessen Lernziel sich an den Referenzniveaus A1–C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen GER orientiert (Details. s. http://www.goethe.de/Z/50/commeuro/303.htm) und welcher vordergründig die vier Kernkompetenzen Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben in der Fremdsprache trainiert. Das jeweilige Kurs-Niveau ist im Kursprogramm angegeben.
An den einzelnen Unterrichtsterminen ruft der Lehrer alle TN des Kurses per Online-Videokonferenz an oder sendet ihnen einen Link, durch dessen Anklicken die TN in die Videokonferenz gelangen.
Als Nachweis für tatsächlich geleisteten Unterricht wird vom Lehrer eine Unterrichtsliste geführt.
7. Lehrmaterial:
Geeignetes Lehrmaterial wird i. d. R. vom Lehrer ausgewählt und im Kursprogramm bekanntgegeben. Beschaffung und Kosten seines eigenen Lehrmaterials übernimmt der Kunde; das angegebene Kursmaterial sollte jeder Kunde bis spätestens zum zweiten Unterrichtstermin eines Kurses beschafft haben. Darüber hinaus kann der Lehrer speziell auf die TN zugeschnittenes Unterrichtsmaterial selbst erstellen und ihnen z. B. per E-Mail zukommen lassen.
8. Unterrichtsausfall:
Kann der Kunde einmal nicht am Unterricht teilnehmen, so wird er angehalten, dem Lehrer frühzeitig Bescheid zu geben. Vom Kunden nicht wahrgenommene Termine entfallen für ihn ersatzlos. Der Unterricht wird grundsätzlich nicht aufgezeichnet.
Kann eine UE für alle TN und den Lehrer aufgrund technischer Probleme oder höherer Gewalt nicht, nur zeitverzögert oder nur mit erheblichen Qualitätseinschränkungen stattfinden, vereinbaren TN und Lehrer eine einvernehmliche Lösung zur Neugestaltung des Unterrichts, etwa einen Wechsel der Soft- und/oder Hardware oder die Verlegung des Unterrichtstermins.
9. Unterrichtsende und Vertragsende:
Im Laufe oder nach Beendigung des gebuchten Kurses gibt der Lehrer Auskunft über die Möglichkeit einer Fortsetzung im folgenden Tertial (1: Jan-Apr, 2: Mai-Aug, 3: Sep-Dez), und der Kunde entscheidet, ob er sich erneut anmelden möchte. In dem Fall muss eine erneute Buchung über das Online-Anmeldeformular von Ordcap erfolgen, ein Bescheid beim Lehrer genügt nicht (s. 3. Anmeldung und Vertragsschluss). Es besteht von keiner Seite Anspruch auf das Fortsetzen des Sprachunterrichts.
Wünscht der Kunde keinen weiteren Unterricht, endet nach der Durchführung der letzten gebuchten UE das Vertragsverhältnis zwischen Ordcap und dem Kunden.
10. Widerruf und vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses:
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab der Teilnahmebestätigung per Anmeldeformular. Während dieser Zeit kann der Kunde durch schriftlichen Bescheid per E-Mail an post@ordcap.de unter Angabe von Namen und Kursnummer die Bestellung kostenfrei widerrufen. Bis dahin geleistete Zahlungen für diese Bestellung werden dem Kunden von Ordcap erstattet, sofern die bestellte Leistung (Sprachunterricht) noch nicht erbracht wurde. Der Kunde akzeptiert, dass mit der Erbringung der angeforderten Leistung bereits vor Erlöschen der Widerrufsfrist begonnen werden kann und mit Beginn der Erbringung sein Widerrufsrecht erlischt.
Verlangt der Kunde einen Vertragsrücktritt nach der Widerrufsfrist von 14 Tagen, besteht weiterhin die volle Zahlungspflicht bzw. kein Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr.
Muss ein Kurs vor Beendigung vollständig oder teilweise abgesagt werden, wird dem Kunden die gezahlte Kursgebühr entsprechend zurückgezahlt.
Einzel-Sprachunterricht per Videokonferenz bei der Ordcap Sprachschule (Version: 06/2024)
1. Inhaber/Kontakt:
Catharina Capteyn, M. A. | Meller Str. 287 | 49084 Osnabrück | Deutschland | (+49) (0) 160 – 85 58 0 88 | post@ordcap.de | http://www.ordcap.de | USt-ID: DE304120432
2. Geltungsbereich:
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, welche zwischen der Ordcap Sprachschule, im Folgenden Ordcap genannt, vertreten durch Catharina Capteyn, und einem Sprachkursteilnehmer, im Folgenden Kunde genannt, geschlossen werden und welche Leistungen über Einzel-Sprachunterricht gemäß des unter http://www.ordcap.de inkl. der entsprechenden Unterseiten dargestellten Angebots umfassen.
Der Gruppenunterricht bei Ordcap kann unabhängig vom offiziellen Kursprogramm von individuellen Gruppen (z. B. Familie, Kollegen, Freunde) gebucht werden. In diesem Fall gelten für die Gruppe die Bedingungen des Einzelunterrichts wie hier beschrieben.
Der Unterricht wird von einem/einer qualifizierten Dozenten/Dozentin, im Folgenden Lehrer genannt, durchgeführt.
3. Vertragsschluss:
Eine Anmeldung zu einem Sprachkurs ist erfolgt, sobald der Kunde die von Ordcap u. a. auf http://www.ordcap.de und den entsprechenden Unterseiten dargestellte und/oder in weiteren Details individuell vereinbarte Leistung (Sprachunterricht) annimmt, indem er schriftlich per E‑Mail eine bestimmte Anzahl Unterrichtseinheiten, im Folgenden UE abgekürzt, anfordert.
Mit Begleichen der von Ordcap zusammen mit einer Auftragsbestätigung per E-Mail versandten Rechnung durch den Kunden ist der Vertrag zustande gekommen. Mit dieser Zahlung akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB.
Der Vertragsschluss erfolgt zwischen dem Kunden und Ordcap, nicht zwischen dem Kunden und seinem Lehrer. Die Durchführung von Unterricht ist ohne Vertragsschluss nicht zulässig.
4. Zahlungsbedingungen:
Die Kosten für den Unterricht richten sich nach der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisangaben unter http://www.ordcap.de bzw. den entsprechenden Unterseiten. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise. Als Bildungsinstitution ist Ordcap gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Am Tag vor der ersten UE muss der Rechnungsbetrag vollständig auf dem Konto von Ordcap eingegangen sein. Eventuell anfallende Buchungs-, Überweisungs- oder Umrechnungskosten, wie z. B. Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland, sind vom Kunden zu tragen.
Bei Zahlungsverzug findet kein Unterricht statt. Bei Ausbleiben der Zahlung gilt die Anmeldung als nichtig. Sollte entgegen der Bestimmungen bereits ohne Zahlungseingang Unterricht erfolgt sein, ist Ordcap berechtigt, bei Zahlungsverzug entsprechende Mahngebühren in Rechnung zu stellen und überfällige Zahlungsforderungen an ein Inkassobüro abzutreten. Die dafür entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
Der Lehrer erhält ein Honorar von Ordcap. Der Kunde verpflichtet sich, keine direkten Honorarzahlungen an den Lehrer zu leisten.
5. Leistungen und Leistungsbedingungen:
Nach Zahlung der Kursgebühr hat der Kunde Anspruch auf die von ihm gebuchte Anzahl UE bei einem durch Ordcap vermittelten Lehrer sowie Beratung und individuelle Lernbegleitung in angemessenem Rahmen durch diesen Lehrer während der Dauer des Kurses, z. B. per E‑Mail.
Es ist ausschließlich der angemeldete Kunde zur Teilnahme am Unterricht berechtigt, keine weiteren Zuhörer.
Der Kunde stimmt der Weitergabe der nötigen Kontaktdaten an den Lehrer zu, damit er vor der ersten UE von diesem kontaktiert werden kann, um mit ihm den Ablauf und die Termine des Unterrichts zu vereinbaren. Der Kunde verpflichtet sich überdies, während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses für den Lehrer zuverlässig per E-Mail erreichbar zu sein.
Jede UE findet zu einem mit dem Lehrer verbindlich vereinbarten Zeitpunkt statt. Erscheint der Kunde zu spät zum Unterricht, reduziert sich entsprechend die Unterrichtszeit. Erscheint der Lehrer zu spät zum Unterricht, hat der Kunde Anspruch auf ein Nachholen der versäumten Zeit.
Kunde und Lehrer treten per Webcam und Mikrofon über eine Online-Videokonferenz in Kontakt. Individuelle Absprachen zu bevorzugter Software können getroffen werden. Der Kunde ist verantwortlich für Beschaffung und Instandhaltung seiner eigenen Soft- und Hardware. Der Kunde trägt seine Internet- und eventuell weitere anfallende Verbindungskosten selbst.
Kann sich der Kunde wegen eigener Software-/Hardware- oder Verbindungsprobleme nicht zuschalten, entfällt für ihn die UE ersatzlos. Der Unterricht wird grundsätzlich nicht aufgezeichnet.
Als Nachweis für tatsächlich geleisteten Unterricht wird vom Lehrer eine Unterrichtsliste geführt.
Gebuchte UE verfallen sechs Monate nach Datum der Rechnungsstellung.
6. Unterricht:
Der Unterricht findet zu einem vom Kunden und Lehrer einvernehmlich festgelegten Zeitpunkt statt. Individuelle Absprachen zu Häufigkeit und Zeitpunkt können getroffen werden. In allen Fällen ruft der Kunde den Lehrer zum vereinbarten Termin an.
Der Lehrer konzipiert einen geeigneten Unterricht, dessen Lernziel sich an den Referenzniveaus A1–C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen GER orientiert (Details. s. http://www.goethe.de/Z/50/commeuro/303.htm) und welcher vordergründig die vier Kernkompetenzen Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben in der Fremdsprache trainiert.
Die Gestaltung, der Inhalt und das Tempo des Unterrichts können vom Kunden maßgeblich mitbestimmt werden.
7. Lehrmaterial:
Geeignetes Lehrmaterial wird vom Kunden und vom Lehrer gemeinsam ausgewählt. Beschaffung und Kosten seines eigenen Lehrmaterials übernimmt der Kunde. Darüber hinaus kann der Lehrer speziell auf den Kunden zugeschnittenes Unterrichtsmaterial selbst erstellen und ihm z. B. per E-Mail zukommen lassen.
8. Unterrichtsausfall:
Der Unterricht kann vom Kunden bis zu 48 Stunden vor dem einvernehmlich festgelegten Termin per E‑Mail beim Lehrer abgesagt werden. Es ist außerdem mindestens ein Alternativtermin anzugeben, zu dem die UE nachgeholt werden kann. Findet eine Absage durch den Kunden weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder gar nicht statt, oder gibt es seitens des Kunden keinen neuen Terminvorschlag, entfällt diese UE für ihn ersatzlos.
Kann eine UE aufgrund technischer Probleme oder höherer Gewalt nicht, nur zeitverzögert oder nur mit erheblichen Qualitätseinschränkungen stattfinden, vereinbaren Kunde und Lehrer eine einvernehmliche Lösung zur Neugestaltung des Unterrichts, etwa einen Wechsel der Soft- und/oder Hardware oder die Verlegung des Unterrichtstermins.
9. Unterrichtsende und Vertragsende:
Im Laufe oder nach Beendigung der gebuchten UE entscheidet der Kunde, ob er den Unterricht fortsetzen möchte. In dem Fall muss eine erneute schriftliche Buchung (per E-Mail) über Ordcap erfolgen, ein Bescheid beim Lehrer genügt nicht (Anmeldeverfahren s. 3. Vertragsschluss). Es besteht von keiner Seite Anspruch auf das Fortsetzen des Sprachunterrichts.
Wünscht der Kunde keinen weiteren Unterricht, ist mit der Beendigung der letzten gebuchten UE das Vertragsverhältnis zwischen Ordcap und dem Kunden automatisch beendet.
10. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses:
Ein folgenloser Rücktritt ist für den Kunden vor Begleichung der Rechnung möglich. Nach Begleichung der Rechnung steht es dem Kunden frei, per schriftlicher Erklärung (E-Mail) jederzeit den Sprachkurs zu beenden und auf die Durchführung weiterer UE zu verzichten. Ein Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr besteht nicht.